Was ist REACh?
REACh steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Diese EU-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie hat in allen EU Mitgliedstaaten gleichermaßen Gültigkeit.
Die REACh-Verordnung regelt die Herstellung und den Handel mit chemischen Stoffen. Hiervon betroffen sind auch Importe aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Die EU-Verordnung bezieht sich mit ihren Regelungen sowohl auf die einzelnen Stoffe als auch auf Zubereitungen und Erzeugnisse, die diese Substanzen beinhalten. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer einer Lieferkette bestimmte Aufgaben und Pflichten im Rahmen von REACh zu erfüllen haben.
Weitere Informationen stehen Ihnenals Download zur Verfügung.

